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Am 18.03.2019 wurde im Bundesgesetzblatt die 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung bekannt gemacht. Diese regelt die Umtauschpflicht für den europaweit einheitlichen Kartenführerschein. Danach sind gestaffelt nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr sämtliche Führerscheine, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, umzutauschen.
I. Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind
Nachfolgend finden Sie das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers mit Angabe des Tages, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:
Vor 1953: 19.01.2033
1953-1958: 19.01.2022
1959-1964: 19.01.2023
1965-1970: 19.01.2024
1971 oder später: 19.01.2025
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Unsere Öffnungszeiten sind:
Montags: Geschlossen ( Nur mit Termin)
Dienstags: von 8 bis 12
Mittwoch: von 12 bis 17
Donnerstag von 12 bis 17
Freitag: von 12 bis 17
Samstag: von 9:30 bis 13 ab dem 01.02.2023 ( Nur mit Termin)
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